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BGH, 18.12.1969 - X ZR 66/66 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Stromversorgungsanlage mit Gleichrichter und Batteriereserve - Rechtsschutzinteresse an der Nichtigerklärung eines inzwischen abgelaufenen Streitpatents - Neuheit des Streitpatents - Gleichstromversorgungsanlagen mit Gleichrichtern und Batteriereserve - Bestimmung des ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.02.1955 - I ZR 34/54
Altpatente österreichischen Ursprungs
Auszug aus BGH, 18.12.1969 - X ZR 66/66
Sie erstrebt mit ihrem Berufungsantrage nicht eine Klageabweisung in vollem Umfange, sondern die Ersetzung der bisherigen Patentansprüche 1 bis 7 durch die neugefaßten Patentansprüche 1 und 2. Da der Umfang des Berufungsverfahrens durch diesen Berufungsantrag der Beklagten bestimmt wird (vgl. BGHZ 16, 326, 332 [BGH 18.02.1955 - I ZR 34/54] m.w.N. - Kleinkraftwagen), beschränkt sich der Umfang der Nachprüfung darauf, ob das Streitpatent im Rahmen der neugefaßten Patentansprüche mitsamt den sich daran anschließenden Unteransprüchen schutzfähig ist.Daraus ergibt sich schon, daß es sich bei diesen Ansprüchen jedenfalls nicht um solche Unteransprüche handelt, denen es, nachdem die voranstehenden Patentansprüche entfallen sind, offensichtlich an Erfindungsqualität mangelt und die deshalb auch ohne entsprechenden Antrag für nichtig zu erklären sind (vgl. BGHZ 16, 326, 333 [BGH 18.02.1955 - I ZR 34/54] - Kleinkraftwagen).
- BGH, 30.05.1956 - I ZR 43/55
Selbstbeschränkung des Patentinhabers im Nichtigkeitsverfahren
Auszug aus BGH, 18.12.1969 - X ZR 66/66
Da die bei einer Selbstbeschränkung des beklagten Patentinhabers im Nichtigkeitsverfahren zunächst zu prüfende Frage, ob eine zulässige Beschränkung des Patents vorliegt (vgl. BGHZ 21, 8, 11 f [BGH 30.05.1956 - I ZR 43/55] - Spritzgußmaschine), im vorliegenden Falle unzweifelhaft zu bejahen ist, ist zu untersuchen, ob das Streitpatent im Rahmen der neugefaßten Patentansprüche patentfähig ist.